Nord-Revision
Revisionsprüfung elektrischer Anlagen

Prüfung elektrischer Anlagen nach Klausel SK3602

Die VdS-Prüfung elektrischer Anlagen erfolgt nach Klausel SK 3602 “Elektrische Anlagen“ der Zusatzbedingungen der Feuerversicherungsbedingungen (AFB). Sie ist üblicherweise Gegenstand des Feuerversicherungsvertrags für Gewerbebetriebe. Die Wiederholungsprüfung ist in regelmäßigen Abständen durchzuführen und dient in erster Linie dem Brandschutz.

Elektroprüfung nach VdS Klausel SK3602

Klausel 3602
  • Besichtigung
  • Temperaturmessung
  • Messungen nach VDE
  • Funktionsprüfung
  • Dokumentation
  • Beratung

Fehlerhafte elektrische Anlagen können zu Bränden führen. Ca. 30% aller Brände entstehen durch Fehler in der Elektrotechnik. Deswegen stellen regelmäßige Prüfungen der elektrischen Anlagen einen wichtigen Beitrag zum Brandschutz dar. Der vorbeugende Brandschutz ist die Grundforderung der Feuerversicherer. Die Feuerversicherer vereinbaren in der Regel mit dem Versicherungsnehmer, daß die elektrischen Anlagen gemäß Klausel 3602 regelmäßig von einem VdS-anerkannten Sachverständigen geprüft werden müssen. Die Prüfung nach Klausel 3602 ist nicht durch andere Prüfungen ersetzbar.

Die Durchführung der Prüfung nach Klausel SK3602 ist in der VdS-Richtlinie 2871" beschrieben. Sie beinhalten u.a. auch den baulichen Brandschutz und die Durchführung von Temperaturmessungen in Anlagen. Das Ergebnis der Prüfung wird in dem sogenannten Befundschein beschrieben. Die im Befundschein aufgeführten Mängel sind innerhalb der gegebenen Frist zu beseitigen.

Die Prüfung nach Klausel SK3602 wird ausschließlich durch einen VdS zertifizierten Sachverständigen durchgeführt. An den VdS anerkannten Sachverständigen zum Prüfen elektrischer Anlagen werden hohe Anforderungen gestellt. Seine Arbeit unterliegt einer ständigen Überwachung.