Nord-Revision
Revisionsprüfung elektrischer Anlagen

Fragen und Antworten

 

Warum prüfen nach Klausel 3602?

Die Prüfung nach Klausel 3602 dient in erster Linie dem Sachschutz. Sie soll das Risiko eines Brandes reduzieren. Ferner soll die Prüfung nach Klausel 3602 den Versicherer über den Zustand der E-Anlage informieren. Hierzu muss der Sachverständige die gesamte E-Anlage untersuchen und den Zustand beurteilen. Der Sachverständige ist hierbei sowohl dem Betreiber der Anlage als auch dem Versicherer gegenüber verantwortlich.

Durch die regelmäßige Prüfung der E-Anlagen und die fristgemäße Behebung der Mängel wird der Zustand der E-Anlage verbessert bzw. auf einem hohen Niveau gehalten. Hierdurch wird das Risiko eines Schadens reduziert. Zudem werden Ausfälle der Anlagen reduziert.

Bei den üblicherweise geforderten Prüfungen elektrischer Anlagen, z.B. nach DGUV Vorschrift 3 o.ä. geht es hauptsächlich um die Durchführung und Dokumentation von Messungen zum Feststellen der Sicherheit gegen elektrischen Schlag. Hier steht der Personenschutz im Vordergrund.


Welche Fristen gelten für die Prüfung nach Klausel 3602?

Für die Prüfung nach VdS (Klausel 3602) gelten in der Regel Widerholungszyklen von einem Jahr. Diese Frist kann jedoch unter Umständen in Absprache mit dem Feuerversicher auf 2 Jahre ausgedehnt werden.


Findet bei der Prüfung nach Klausel 3602 eine Betriebsunterbrechnung statt?

Nein. In der Regel wird für die Prüfung der Betrieb nicht unterbrochen. Nur in besonderen Ausnahmefällen müssen unter Umständen Teile der Elektro-Anlagen kurzzeitig abgeschaltets werden. Dies findet in Absprache mit der Geschäftsführung statt.


Wer ist der VdS?

Der Verband der Schadenversicherer e.V. (VdS) war ein Berufsverband der deutschen Versicherungsbranche und hatte seinen Sitz in Hamburg. Er wurde 1995 durch den Zusammenschluss des HUK-Verbandes, des Verbandes der Sachversicherer e.V. (VdS) und des Deutschen Transportversicherungsverbandes mit dem Ziel einer gemeinsamen Interessenvertretung der privaten und öffentlich-rechtlichen Versicherungsunternehmen in Angelegenheiten der Haftpflicht-, Unfall-, Kraftfahrt- sowie Rechtsschutzversicherung gegründet.

Im Jahre 1997 schloss sich der VdS mit dem Verband der Lebensversicherer zum Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) zusammen. Aus den in Köln ansässigen technischen Abteilungen des VdS, die als Sprinklerüberwachungsstelle gegründet worden waren und vom VdS zu Fachabteilungen für Brandschutz und Einbruchdiebstahlschutz aufgebaut worden waren, erfolgte dabei die Gründung der VdS Schadenverhütung GmbH, eines Tochterunternehmens der GDV, mit Sitz in Köln. Homepage des VdS