Prüfung elektrischer Betriebsmittel und Anlagen - DGUV Vorschrift 3
Die "DGUV Vorschrift 3 - Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" (ehemals BGV A3) ist eine gesetzlich gültige Vorschrift für die Sicherheit elektrischer Betriebsmittel und Anlagen.
Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen sind verpflichtet, anhand einer regelmäßig durchgeführten Prüfung aller elektrischen Geräte die Einhaltung dieser Vorschrift nachzuweisen. Die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel müssen hierbei auf einen ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden.
Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel können bestimmungsgemäß während des Betriebes bewegt oder an einen anderen Platz gebracht werden. Dabei sind sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen. Dies sind zum Beispiel:
- Kaffeemaschinen
- Teekocher
- Ventilatoren
- Tischleuchten
- Verlängerungsleitungen
- Mehrfachsteckdosen
Die Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel gemäß DGUV Vorschrift 3 darf nur von Elektrofachkräften oder von elektrotechnisch unterwiesenen Personen (EuP) durchgeführt werden. Weiterhin dürfen für diese Prüfungen nur zugelassene, geprüfte und kalibrierte Messgeräte zum Einsatz kommen. Die Prüfung der ortsveränderlichen Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 dient in erster Linie dem Personenschutz. Sie wird nach den einschlägigen DIN-VDE Normen (z.B. DIN VDE 0701-0702) durchgeführt.
- Sichtprüfung
- Funktionsüberprüfung
- Messung des Schutzleiters
- Messung der Isolation
- Messung des Ersatzableitstromes
- Messung des Berührungsstromes
- Protokollierung
- Prüfplakette anbringen
- Dokumentation
Prüfung elektrischer Anlagen nach DGUV 3
Ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind fest angebrachte Betriebsmittel oder Betriebsmittel ohne Tragevorrichtung, die wegen einer mechanischen Befestigung nicht leicht bewegt werden können. Ortsfest sind auch elektrische Betriebsmittel, die zeitweilig an einem Ort fest montiert sind und über bewegliche Leitungen betrieben werden.Sie sind an ihren Aufstellungsort gebunden oder werden bestimmungsgemäß nicht während des Betriebes bewegt. Dies sind zum Beispiel:
- Verteilerschränke
- Schaltschränke
- Lichtanlagen
- Standbohrmaschinen
- Kabelanlagen
Auch die ortsfesten elektrischen Anlagen sind nach DGUV 3 (ehemals BGV-A3) in regelmäßigen Abständen zu prüfen. Die Prüfung der ortsfesten elektrischen Anlagen nach DGUV Vorschrift 3 darf nur von Elektrofachkräften durchgeführt werden. Auch diese Prüfung dient in erster Linie dem Personenschutz. Sie wird nach den einschlägigen DIN-VDE Normen (z.B. DIN VDE 0105 Teil 100 oder DIN VDE 0100 Teil 600) durchgeführt.